Laut der neuesten Informationen der WKO darf ich Euch aktuell wieder EInzel- sowie Gruppentraining anbieten.
Hier ein Auszug aus der Verordnung der Bundesregierung:
>>die wesentlichen Neuerungen ab 22. Juli
Für die Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes der persönlichen Dienstleister gilt somit weiterhin:
- Genereller Entfall des Mindestabstandes von 1 Meter
- Entfall der Quadratmeterregelung
- Alle Veranstaltungen sind wieder zulässig (Auflagen nur mehr für große Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern)
Dienstleistungen:
- Für nicht körpernahe Dienstleistungen:
- Kein 3-G-Nachweis erforderlich.
- Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Kunden gilt nicht.
- Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Gewerbetreibenden bzw. dessen Mitarbeiter gilt nicht, wenn ein 3-G-Nachweis vorgewiesen werden kann.
- Für körpernahe Dienstleistungen:
- Ein 3-G-Nachweis durch den Kunden ist verpflichtend erforderlich.
- Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Kunden gilt nicht.
- Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Gewerbetreibenden bzw. dessen Mitarbeiter gilt nicht, wenn ein 3-G-Nachweis vorgewiesen werden kann.
Mobile körpernahe Dienstleister (dazu zählt etwa auch die Wohnung des Kunden im Rahmen von „Hausbesuchen“) haben bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen eine MNS-Maske zu tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert wird.
Natürlich hat unsere Tierpension auch weiterhin für Sie geöffnet.
Die gleichen Regelungen gelten auch hier.